Für Immobilienbesitzer hat sich im letzten halben Jahr nichts Entscheidendes getan, wenn man einmal von der verbesserten steuerlichen Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen absieht, die allerdings auch Mietern offen steht. Die beiden wesentlichen Maßnahmen, die Eigentümer von Immobilien betreffen, hatte die Große Koalition bereits kurz nach ihrem Amtsantritt beschlossen:
Eigenheimzulage: Für alle Immobilien, deren Bauantrag Sie nach dem 31. Dezember 2005 gestellt haben oder deren Kaufvertrag Sie nach diesem Stichtag abgeschlossen haben, gibt es prinzipiell keine Eigenheimzulage mehr.
Degressive AfA: Die Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben, wurde für Neufälle abgeschafft. Die Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2 % entspricht nach Meinung des Gesetzgebers dem tatsächlichen Wertverlust.
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