Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen.
Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.
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