Im Rahmen einer Initiative zur Förderung der erneuerbaren Energie in den Städten hat der Bundesrat auch die Einführung steuerlicher Bagatellgrenzen für Solaranlagen gefordert. Das soll insbesondere verhindern, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, inwieweit Einnahmen aus der Einspeisevergütung für Kleinanlagen bis zu einer Bagatellgrenze von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit werden können. Darüber hinaus fordern die Länder noch weitere Änderungen, beispielsweise die Abschaffung von Kapazitätsgrenzen für die Förderung von Mieterstrommodellen.
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