Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz enthält auch einen wichtigen Punkt für Häuslebauer mit Anspruch auf die Eigenheimzulage: Die Kinderzulage zur Eigenheimzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch vom 27. auf das 25. Lebensjahr, wie sie das Steueränderungsgesetz 2007 vorsah, bleibt hier unberücksichtigt. Um diese Frage gab es Streit zwischen dem Bund und den Ländern. Mit der Festschreibung im Gesetz wird nun Sicherheit für die betroffenen Familien geschaffen.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|