Schon kurz nach Beginn ihrer Regierungstätigkeit hatte die Rot-Grüne Koalition mit ihrem damaligen Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine einige wesentliche Änderungen am Steuerrecht vorgenommen. Darunter war auch die inzwischen wieder aufgehobene Mindestbesteuerung, die eine Verrechnungsbeschränkung für Verluste mit den Einkünften aus einer anderen Einkommensart vorsah. Der Bundesfinanzhof holt jetzt die Meinung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage ein, ob die Mindestbesteuerung verfassungswidrig ist - mit einer Begründung, die man nur noch als schallende Ohrfeige für die Autoren des Gesetzestextes bezeichnen kann.
So sind die Richter zu der Überzeugung gelangt, dass "die Gesetzeslage selbst für den Fachmann nicht mehr hinreichend verständlich ist". Sie schließen sich der Meinung anderer Experten an, dass "die Mindestbesteuerung unverständlich, widersprüchlich, unpraktikabel und nicht mehr justiziabel ist." Der "chaotische Wortlaut sei ein Paradebeispiel für die Verletzung des Gebots der Normenklarheit" und "eine Meisterleistung an Verschleierungskunst". Inhalt und Systematik der Vorschrift erschließen sich "allenfalls mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben." Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Steueransprüche des Staates Vorrang vor dem Interesse des Steuerzahlers an einer gleichen, gerechten und verständlichen Besteuerung haben.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|