direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Buchführungspflicht bei Kaufleuten unabhängig vom Umsatz

Zwar liegt die steuerliche Buchführungspflichtgrenze ab 2007 bei 500.000 Euro Jahresumsatz, allerdings unterliegen Kaufleute unabhängig vom Umsatz immer der Buchführungspflicht.

Durch das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse ist die steuerliche Buchführungspflichtgrenze (Umsatzgrenze) von 350.000 Euro auf 500.000 Euro mit Wirkung ab 2007 angehoben worden. Die Buchführungspflichtgrenze gilt für gewerbliche Unternehmer und für Land- und Forstwirte. Freiberufler sind generell nicht buchführungspflichtig. Kaufleute sind dagegen unabhängig von einer Umsatzgrenze nach HGB generell buchführungspflichtig. Dies gilt auch für das Steuerrecht. Für Gewerbetriebe wird vermutet, dass sie ein Handelsgewerbe sind. Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Unternehmer nachweist, dass sein Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Hier spielt die Umsatzgrenze indirekt eine Rolle; denn der Unternehmer kann anhand seiner Umsätze nachweisen, dass wegen der Größe seines Unternehmens ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung