Die letzte Ausgabe enthält einen Druckfehler bei den Sachbezugswerten 2012: Bitte beachten Sie, dass der kalendertägliche Sachbezugswert 2012 für ein Frühstück nicht 1,60 Euro, sondern unverändert nur 1,57 Euro beträgt.
Außerdem führen die Rundungsregeln dazu, dass in diesem Jahr noch ein zusätzlicher Tageswert zu berechnen ist. Die Sachbezugswerte werden nämlich jedes Jahr neu in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt, die allerdings jeweils nur die Sachbezugswerte für einen Monat nennt. Für freie Verpflegung werden dabei nicht nur der Gesamtbetrag (219 Euro in 2012) sondern auch die drei Teilbeträge für Frühstück (47 Euro in 2012) sowie Mittag- und Abendessen (jeweils 86 Euro in 2012) ausgewiesen.
Daneben enthält die Verordnung auch noch eine Anleitung zur Berechnung der Tageswerte. Dafür müssen die Monatswerte durch 30 geteilt und dann kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden. Weil in diesem Jahr bei der Berechnung der Tageswerte alle drei Teilbeträge (1,57 Euro für ein Frühstück, 2,87 Euro für ein Mittag- oder Abendessen) aufgerundet werden müssen, führt deren Addition zu einem Rundungsfehler. Für die Komplettverpflegung mit einem Frühstück, Mittagessen und Abendessen an einem Tag ist also nicht die Summe der Einzelbeträge (1,57 + 2,87 + 2,87 = 7,31) anzusetzen, sondern ein Dreißigstel des Gesamtmonatsbetrags (219 : 30 = 7,30). Zudem ist bei der Division des Gesamtbetrags in diesem Jahr gar keine Rundung notwendig.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|