Entscheidungen zum Thema Fahrtenbuch gibt es mittlerweile fast wie Sand am Meer. Trotzdem gibt es immer wieder Streit darum, wie ein Fahrtenbuch genau auszusehen hat. Im aktuellsten Fall hat der Bundesfinanzhof eine Revision abgewiesen, in der der Kläger sein Fahrtenbuch mit Excel auf der Grundlage handschriftlicher Notizen geführt hat. Das erfüllt aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ganz eindeutig nicht die von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, weil eben eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann.
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