Bereits die Möglichkeit, dass ein Kassensystem manipulierbar ist, berechtigt das Finanzamt zu Hinzuschätzungen, auch wenn es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt.
Das Bundesfinanzministerium gibt neue Antworten auf Fragen zur Handhabung der Investitionsabzugsbeträge, auch in Bezug auf die ab 2016 gültige Gesetzesänderung.
Die in Kraft getretene Reform der Insolvenzanfechtung beseitigt zwar nicht alle Probleme, schafft aber etwas mehr Sicherheit für Lieferanten und Arbeitnehmer insolventer Betriebe.
Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll 2018 von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben werden.
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