Selbst bei einem Zwischenmietverhältnis und der daraus folgenden Doppelbesteuerung hält der Bundesfinanzhof die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für verfassungsgemäß.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Möglichkeit eines Grundsteuererlasses bei einem Zwischenmietverhältnis befasst und im Streitfall negativ entschieden.
Wenn die Verpflichtung zur Prüfung des Abschlusses allein durch den Gesellschaftsvertrag begründet ist, darf keine Rückstellung für die Prüfungskosten gebildet werden.
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Firmenwagen hält das Finanzgericht Düsseldorf bei der 1 %-Regelung nur eine monatsweise Abrechnung für möglich.
Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.
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