direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Einzugsermächtigung an das Finanzamt für die Kfz-Zulassung

Wegen der zum Teil erheblichen Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer geben viele Zulassungsstellen den Fahrzeugschein nur noch dann heraus, wenn der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt.

Verweigert eine Zulassungsbehörde die Ausgabe des Fahrzeugscheins, solange keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt worden ist, dann gibt es dagegen keine rechtliche Handhabe. Das Verwaltungsgericht Trier wies eine Klage gegen diese Verwaltungspraxis mit der Begründung ab, dass die Pflicht, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, nur einen relativ kleinen und angemessenen Eingriff in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit darstelle.

Seit dem 1. Mai 2004 können die Länder die Aushändigung des Fahrzeugscheins von der Erteilung einer Einzugsermächtigung abhängig machen. Darüber hinaus darf die Zulassungsstelle seit dem 1. Januar 2005 die Aushändigung des Fahrzeugscheins verweigern, sofern der Halter mit der Kraftfahrzeugsteuer noch im Rückstand ist. Zumindest Nordrhein-Westfalen und Hessen machen bereits von dieser Möglichkeit gebrauch.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung