direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

EDV-gestützte Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung setzen die Prüfer auch eine spezielle Software ein, um die Buchführung automatisch auf mögliche Unregelmäßigkeiten zu prüfen.

Seit Anfang letzten Jahres besteht für Unternehmen die Pflicht, den Betriebsprüfern auch Zugriff auf ihre elektronische Buchführung zu gewähren. Die Bundessteuerberaterkammer hat darauf hingewiesen, dass die Betriebsprüfer durch den Einsatz des Programms IDEA neue Möglichkeiten zur Prüfung haben:

Vergleichs- oder Kennzahlberechnungen können für verschiedene Bilanzpositionen oder Posten der GuV vorgenommen werden.

Umsätze mit einem bestimmten Steuersatz, bestimmte Vorsteuerbeträge, alle Rechnungen, bei denen ein bestimmter Abnehmerkreis in einem bestimmten Staat genannt sind, oder alle Verkaufsrechnungen, bei denen Skonti gewährt wurden, können aufgelistet und überprüft werden.

Anhand der Warenbewegungen kann die Altersstruktur/Reichweite des Vorratsvermögens oder einzelner Gruppen des Vorratsvermögens lückenlos nachverfolgt werden.

Die Vollständigkeit und richtige Bewertung der Inventurbestände oder die Buchungen auf den Geldkonten können von dem Prüfer abgefragt werden.

Im Rahmen einer Kassenprüfung kann festgestellt werden, ob der Kassenbestand immer positiv war.

Eine Lückenanalyse offenbart, ob Rechnungsnummern fehlen oder doppelt vergeben wurden.

Durch einen Abgleich zwischen Rechnungen und Artikelstammdaten kann festgestellt werden, ob die Umsatzsteuer richtig berechnet worden ist.

Die Bestandsmengen aus der Lagerbuchführung können mit den Ausgangsrechnungen verglichen werden.

Durch das Anzeigen aller Artikel mit den dazugehörigen Preisen und Kunden können Verrechnungspreise überprüft werden.

Die Bankkonten der Mitarbeiter, auf die Löhne und Gehälter überwiesen werden, können geprüft werden, um beispielsweise Doppelzahlungen festzustellen.

Durch einen Abgleich der Kontonummern von Mitarbeitern und Lieferanten kann festgestellt werden, in welchem Umfang Mitarbeiter Waren bezogen haben.

Die Berechtigung zur Bildung von Personalrückstellungen kann durch einen Abgleich mit den Personaldaten geprüft werden.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen können mit dem Zeiterfassungssystem abgeglichen werden.

Die Prüfmethoden werden von der Finanzverwaltung ständig weiter entwickelt. Derzeit sind die möglichen Auswertungsverfahren noch nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung