Von über 170 Klagen gegen die neue bundeseinheitliche Steuernummer hat das zuständige Finanzgericht in Köln nun drei Verfahren als Präzendenzfälle verhandelt.
Die Hürden für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sind hoch. Die Finanzverwaltung verlangt eine vernünftige Aufbereitung des mit der Anzeige eingereichten Materials.
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Unterdessen hat die Finanzverwaltung weitere Steuerdaten angekauft.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Auch wenn die Gewerbeuntersagung gelegentlich auch wegen Steuerschulden möglich ist, kommt sie während des Insolvenzverfahrens nicht in Frage.
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