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Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Die Förderung von Spenden, Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und ehrenamtlicher Tätigkeit wird massiv ausgeweitet.
Der Bund der Steuerzahler hält die Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile rückwirkend zum 1. Januar 2006 für verfassungswidrig, während ein Gericht Zweitwohnungssteuer für dauerhaft abgestellte Wohn-mobile für zulässig hält.
Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, welches Finanzamt für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zuständig ist.
Der Europäische Gerichtshof prüft die Abzugsfähigkeit von Spenden ins EU-Ausland.
Durch eine im Jahressteuergesetz 2008 versteckte Gesetzesänderung will die Finanzverwaltung den Steuerzahlern die Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken und die Beweislast umkehren.
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen, die die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern.
Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen.
Erst ab 2006 können Sie auch Handwerksleistungen steuermindernd geltend machen. Ein Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung vor 2006 kommt nicht in Frage.
Zum 1. Juli 2007 wird die neue Steueridentifikationsnummer eingeführt, die jeden bis über den Tod hinaus begleiten soll.
 

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