Mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz wurde die Umsatzsteuernachschau eingeführt, die der Finanzverwaltung die unangemeldete Kontrolle von Unternehmen erlaubt.
Über den Umweg von innergemeinschaftlichen Lieferungen wird gerne Umsatzsteuer hinterzogen. Die Verluste haben derart großes Ausmaß angenommen, dass die Finanzverwaltung jetzt einiges daran setzt, die Betrüger dingfest zu machen.
Umsatzsteuer ist auch für Rechnungen abzuführen, zu denen keine Leistung erbracht wurde. Für eine Korrektur gibt es eine Reihe von Voraussetzungen.
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