Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Halbeinkünfteverfahren auch für die Veräußerung von Bezugsrechten, die zum Erwerb neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung berechtigen, innerhalb der mit dem Erwerb der Aktien beginnenden Spekulationsfrist gilt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts werden dem halben Veräußerungspreis die halben Anschaffungskosten gegenübergestellt.
Werden Bezugsrechte und Aktien zusammen veräußert, so errechnet sich der erzielte Gewinn oder Verlust aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und den Einnahmen aus der Veräußerung (ohne Veräußerungskosten). Die Anschaffungskosten eines Bezugsrechts errechnen sich nach der Formel "Anschaffungskosten je Altaktie mal Börsenkurs Bezugsrecht geteilt durch Börsenkurs der Altaktie vor Kapitalerhöhung". Das Ergebnis ist im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren zu halbieren.
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