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Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.
Besuchsfahrten zum anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, sind bereits durch den Familienleistungsausgleich - also Kindergeld und die Steuerfreibeträge - abgegolten.
Solange die Beiträge insgesamt nur einmal steuerlich berücksichtigt werden, können auch die Eltern die vom Kind gezahlten Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend machen.
Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.
Damit Eltern das maximale Elterngeld für vierzehn Monate erhalten, muss der Partner auch weiterhin mindestens zwei Monate die Betreuung übernehmen.
Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Zahlt ein verheiratetes Kind seinem Ehepartner Unterhalt, mindert der Unterhalt nicht die für die Einkunftsgrenze maßgeblichen Einkünfte des Kindes.
Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, sind die Fahrtkosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt.
 

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