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Durch das Sparpaket der Bundesregierung kommen auf Bürger und Unternehmen neue finanzielle Belastungen zu.
Auch die Schulung beim zukünftigen Arbeitgeber gehört noch zur Ausbildungszeit, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Der Unterhalt kann trotz eigenen Vermögens des behinderten Kindes als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Wegen eines Musterverfahrens wird die Steuer in Hinsicht auf die beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten nur noch vorläufig festgesetzt.
Auch außergewöhnlich hohe Studiengebühren für den Besuch einen Privatuniversität stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.
Das Finanzgericht München hält die Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahren auch ohne erweiterte Übergangsregelung für rechtmäßig.
Familien profitieren in besonderem Maße von den Steueränderungen zum Jahreswechsel.
Der Jahreswechsel bringt steuerliche Entlastungen für Einkommensteuerzahler in erheblichem Umfang.
Nachdem das steuerliche Sofortprogramm der neuen Bundesregierung die erste von zwei Hürden genommen hat, ist die Verabschiedung im Bundesrat weiter unsicher.
 

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