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Ab 2009 steigen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.


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Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen soll strikt auf die Arbeitskosten beschränkt bleiben.


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Selbst wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim alleinerziehenden Elternteil hat, besteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat keinen Anspruch.


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Dass es beim Kindergeld keine Härtefallregelung für eine nur geringfügige Überschreitung des Jahresgrenzbetrags der Einkünfte des Kindes gibt, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht.


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Eine einmalige Kapitalabfindung für die Unterhaltsansprüche des Expartners ist steuerlich ungünstig.


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Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen ab 2009. Auch von den Gerichten und der Verwaltung gibt es viel Neues zum Thema.


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Der maximale Steuerabzug für Haushaltshilfen wird mehr als verdreifacht.


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Aufwendungen für die Betreuung eines Familienangehörigen können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.


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Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.


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Auch ein Grenzgänger kann Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben - nämlich dann, wenn der Anspruch auf Kindergeld im Ausland wegen einer niedrigeren Altersgrenze erloschen ist.


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