Das Einkommen eines Kindes kann wegen der wieder in voller Höhe gewährten Entfernungspauschale nun unter der Einkommensgrenze liegen, womit ein nachträglicher Kindergeldanspruch entsteht.
Auch wenn ein Kind besonders schnell seinen Schulabschluss macht, haben seine Eltern erst ab dessen Volljährigkeit Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.
Auch wenn Ehepartner die getrennte Veranlagung beantragen, kann das Finanzamt die zumutbare Belastung auf der Grundlage des gemeinsamen Einkommens berechnen.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes plant die Koalition nun auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmer.
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