Die Finanzverwaltung hat Details zur Berechnung des monatlichen Nutzungsvorteils bei der Privatnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrrads ab 2019 geregelt.
Neben der Ausgabe von Essensmarken und der direkten Gestellung von Mahlzeiten gibt es auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Mahlzeiten zu zahlen.
Solange die Tätigkeitszeit in einem Praktikum insgesamt nicht länger als drei Monate dauert, führen auch vom Praktikant veranlasste Unterbrechungen nicht zu einem Mindestlohnanspruch.
Neben Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen sich dieses Jahr insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit neuen Vorgaben bei der Steuer und Sozialversicherung abfinden.
Für 2019 fallen die Eckwerte in der Sozialversicherung vor allem in Ostdeutschland deutlich höher aus, auch wenn der bundesweite Anstieg im Durchschnitt nur 2,52 % beträgt.
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden ab 2019 wieder hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Außerdem reduziert sich der Mindestbeitrag für Selbstständige.
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind nach Überzeugung des Finanzgerichts Köln auf die angemeldeten Teilnehmer umzulegen statt nur auf die teilnehmenden Mitarbeiter.
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