direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Steuerabzug von Strafverteidigungskosten

Nur wenn eine Straftat ausschließlich und unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, kommt ein Steuerabzug als Werbungskosten für die Strafverteidigungskosten überhaupt in Frage.

Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes im Kopf, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wollte ein Steuerzahler auch die Kosten für seine Strafverteidigung in einem Betrugsprozess als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Doch vom Finanzgericht Hamburg wurde ihm das verwehrt: Die Kosten der Strafverteidigung seien nicht zwangsläufig und damit keine außergewöhnliche Belastung, denn sie sind die Folge des vermeidbaren Verhaltens, dass zu der Verurteilung geführt hat. Als Werbungskosten seien die Kosten nur abzugsfähig, wenn die Straftat ausschließlich und unmittelbar aus der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerzahlers erklärbar ist, meint das Gericht. Zivilprozesskosten sind übrigens auch nicht ohne weiteres abziehbar, denn das Bundesfinanzministerium hat auf das Urteil des Bundesfinanzhofs mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.

 
[mmk]
 

Machen sie direkt einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch aus:






* = Pflichtfeld, Mit dem obenstehenden Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über den Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt.

direkt Kontaktieren

Telefon: 0209 / 36 15 80

Telefax: 0209 / 36 15 85

 

 

E-Mail: info@porten-stb.de

 


zum Kontaktformular

Folgen Sie uns

Bleiben Sie auf dem neusten Stand und folgen Sie uns bei Facebook:


 

PORTEN Steuerberater auf facebook

HIER FINDEN SIE UNSERE KANZLEI:

Steuerberater Herten - Adresse

Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB 

Bahnhofstraße 6
Altes Rathaus
45701 Herten-Westerholt


Öffnungszeiten der Steuerkanzlei

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:00 – 13:00 Uhr 
Mo. - Do.: 13:30 – 17:00 Uhr
Fr.:  08:00 – 14:30 Uhr
Steuerberater Porten Herten-Westerholt - Karte

Mitgliedschaften

Mitglied Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. DATEV Mitglied Mitglied Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. Mitglied Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe Steuerberater in Herten & Umgebung