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Wachstumschancengesetz landet im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat das Wachstumschancengesetz mit großer Mehrheit an den Vermittlungsausschuss verwiesen, um noch einige wesentliche Änderungen zu erreichen.

Das Wachstumschancengesetz enthält viele Steuererleichterungen vor allem für Unternehmen, mit denen die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln will. Während die Länder dem Ziel beipflichten, sind ihnen die Änderungen durch das Gesetz aber zu teuer. Mit dem Vorwurf, es werde Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilt, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 24. November 2023 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Dort wollen die Länder einige der teureren Änderungen abschwächen oder aus dem Gesetz herausverhandeln. Ganz oben auf der Liste der Länder steht dabei die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, die den Ländern in der derzeit geplanten Form zu großzügig ausgestaltet ist. Der Bundesrat hatte die Beratung des Gesetzes auf die Novembersitzung vorgezogen, damit ein Vermittlungsverfahren nach Möglichkeit noch in diesem Jahr abgeschlossen und das Gesetz wie geplant noch vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden kann.

 
[mmk]
 

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