Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:
Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude von 5 %,
Einführung einer degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie
Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Die ursprünglich geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes. Das Gesetz soll in der abgespeckten Form zu steuerlichen Entlastungen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro führen. Alle Details zur Endfassung des Gesetzes finden Sie in einer der nächsten Ausgaben.
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