Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Auch wenn in erster Linie von der anstehenden Umsatzsteuererhöhung die Rede ist, wirkt die Erhöhung der Versicherungssteuer für Unternehmen stärker, da es hier keinen Vorsteuerabzug gibt.
Das Bundesverfassungsgericht hält nicht länger am Halbteilungsgrundsatz fest und akzeptiert auch, wenn die Belastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer mehr als 50 % des Einkommens ausmacht.
Wird ein Betriebsfahrzeug gestohlen, dann ist die Entschädigung der Versicherung im Umfang der beruflichen Nutzung eine Betriebseinnahme.
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