Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.
Die Abgrenzung zwischen Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht ist bei einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb anhand einer Prognose über den Totalgewinn zu treffen.
Das Bundesfinanzministerium hat Grundsätze für die Bilanzierung von Softwaresystemen veröffentlicht.
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