Der Grundsatz, dass ein Steuerzahler grob fahrlässig handelt, wenn er es unterlässt, die Anleitung zur Einkommensteuererklärung durchzulesen und die darin enthaltenen Erläuterungen zu beachten, gilt auch dann, wenn die Steuererklärung mit Hilfe des ELSTER-Programms der Finanzverwaltung erstellt wird, denn auch in dem Programm ist die Anleitung enthalten. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt wies mit dieser Begründung den Wunsch eines Steuerzahlers auf nachträgliche Änderung des Steuerbescheids ab, weil er übersehen hatte, die Anlage zu den Unterhaltsleistungen mit auszufüllen. Demgegenüber hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem anderen Fall eine nachträgliche Korrektur zugelassen. Dort hatte der Steuerzahler vergessen, geleistete Beiträge aus seinen handschriftlichen Notizen in das Programm zu übertragen. Gegen diese Entscheidung hat die Finanzverwaltung jedoch Revision eingelegt.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|