In einer Klage der EU-Kommission gegen Irland hatte der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren entschieden, dass ein EU-Staat eine Umsatzsteuerorganschaft mit einem Nichtunternehmer zulassen kann, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Nach deutschem Recht ist das allerdings nicht möglich, was das Saarländische Finanzgericht für korrekt hält. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs legt das Gericht so aus, dass es zwar die Option schafft, Nichtunternehmer in einer Organschaft zuzulassen, aber dass sich daraus keine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten ablesen lässt, dies auch zu tun. Das deutsche Verbot von Nichtunternehmern in einer Umsatzsteuerorganschaft sei eine zulässige Maßnahme zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und -umgehung.
Steuerberater PORTEN Partnerschaft mbB Bahnhofstraße 6 |
Unsere Öffnungszeiten:
|