Das Finanzamt darf sich nicht generell beim Käufer bedienen, wenn das insolvente Unternehmen die Umsatzsteuer aus einem Verkauf im Insolvenzverfahren nicht abführt.
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.
Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen.
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