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Zum 1. Juli 2010 treten mehrere Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft, darunter bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und den Zusammenfassenden Meldungen.


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Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.


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Die EU plant eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechnungsvorschriften, die spätestens ab 2013 gelten soll.


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Bei einem Betrag von mehr als 150 Euro muss die Zuzahlungsquittung korrekte Angaben zum Leistungsempfänger enthalten, um eine doppelte Steuerschuld zu vermeiden.


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Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.


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Eine Änderung der Rechtsprechung führt dazu, dass Garantiezusagen eines Kfz-Händlers jetzt nicht mehr umsatzsteuerfrei sind, sofern sie nicht ausschließlich die Erstattung der Reparaturkosten umfassen.


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Ab 2013 sollen elektronische Rechnungen vollständig mit Papierrechnungen gleichgestellt werden, womit die Pflicht zur Signatur der elektronischen Rechnungen wegfällt.


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Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.


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Gärtnereien und Gartenbaubetriebe können jetzt in bestimmten Fällen Pflanzen selbst dann mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz abrechnen, wenn sie das Einpflanzen übernehmen.


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Das Bundesfinanzministerium erklärt seine Vorstellungen zur Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsleistungen.


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