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Ab 2013 sollen elektronische Rechnungen vollständig mit Papierrechnungen gleichgestellt werden, womit die Pflicht zur Signatur der elektronischen Rechnungen wegfällt.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.
Gärtnereien und Gartenbaubetriebe können jetzt in bestimmten Fällen Pflanzen selbst dann mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz abrechnen, wenn sie das Einpflanzen übernehmen.
Das Bundesfinanzministerium erklärt seine Vorstellungen zur Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsleistungen.
Ein privat genutzter Anbau an ein Betriebsgebäude, der sich räumlich vom übrigen Gebäude trennen lässt, kann nicht zum Betriebsvermögen gehören und berechtigt auch nicht zum Vorsteuerabzug.
Eine Mailingaktion als Teil eines Maßnahmenbündels fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz für Druckschriften.
Von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe kommen erste Hinweise zu den Abgrenzungsproblemen bei Beherbergungsleistungen zwischen ermäßigten und normal besteuerten Leistungen.
Der Steuerberaterverband versucht noch, eine Abmilderung der Fristverkürzung bei den Zusammenfassenden Meldungen zu erreichen.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.
 

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