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Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
Der Europäische Gerichtshof meint, dass Imbissstände keine Dienstleistung erbringen, sondern nur Nahrungsmittel liefern.
Der Bundesfinanzhof will jetzt Leistungen nicht mehr zum Vorsteuerabzug zulassen, wenn die Leistung von Anfang an für eine unentgeltliche Entnahme vorgesehen ist.
Die Garantiezusage eines Autoverkäufers ist nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie ausschließlich einen Reparaturkostenersatzanspruch umfasst.
Solange die materiellen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind, kann auf die Beleg- und Buchnachweise ausnahmsweise auch verzichtet werden.
Den Verkauf einer privaten Sammlung in zahlreichen Auktionen über eBay sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg als umsatzsteuerpflichtig an.
Findet wie im Fall einer pauschalierten Kündigungsentschädigung kein Leistungsaustausch statt, kann auch keine umsatzsteuerpflichtige Leistung vorliegen.
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.
Das Finanzgericht Niedersachsen liefert ein winterliches Urteil zum Schmunzeln.
 

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