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Der Bundesfinanzhof hat den vollen Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten wieder möglich gemacht, während noch nicht klar ist, wie die Rechtslage bei weiteren nicht abziehbaren Betriebsausgaben aussieht.
Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft - und damit deren Recht zum Vorsteuerabzug - sind unabhängig von zivilrechtlichen Fragen.
Für eine Grabpflegeleistung wird grundsätzlich der volle Umsatzsteuersatz fällig. Das gilt auch für Pflanzen, die im Rahmen der Grabpflege geliefert werden.
Während bisher die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers zwingend zur Nichtselbständigkeit führte, lässt der Bundesfinanzhof jetzt unter gewissen Umständen auch die Bewertung als selbstständige Tätigkeit zu.
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs führt möglicherweise zur Umsatzsteuerpflicht für die Mitgliedsbeiträge von Vereinen.
Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs aus den Reisekostenpauschalen kommt jetzt in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof auf den Prüfstand.
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Die Finanzverwaltung macht Unternehmer für nicht gezahlte Umsatzsteuer haftbar, wenn sie die Lieferung an einen ausländischen Scheinunternehmer als steuerfrei behandeln.
 

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