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Für die Steuerfreiheit von Zinsen aus ausländischen Lebensversicherung ist es nicht notwendig, dass die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge erfüllt sind.
Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.
Zwölf Jahre nach Vertragsabschluss sind die Zinsen aus einer weiter laufenden Lebensversicherung steuerfrei.
Der Verkauf von Bezugsrechten für Aktien aus Kapitalerhöhungen unterliegt ebenfalls dem Halbeinkünfteverfahren.
In einer vorläufigen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Werbungskostenabzug für Rentenversicherungsbeiträge ausgeschlossen.
Nachdem ein Gericht zur Vermögensübertragung auf eine Stiftung liechtensteinischen Rechts anders entschied als dies die Regelungen zum Steueramnestiegesetz vorsahen, hat die Finanzverwaltung Stellung zu diesem Urteil genommen.
Wenn die nachträgliche Verlängerung einer Lebensversicherung nicht als Option im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen ist, gilt sie als neuer Vertrag mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Der Bundesfinanzhof sieht in der Besteuerung der Kapitaleinkünfte seit 1994 kein verfassungswidriges Erhebungsdefizit.
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Für nach dem 10. November 2005 gekaufte Anteile an Steuersparfonds gilt jetzt ein rigides Verlustverrechnungsverbot.
 

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