Vom Erblasser nicht ausgeschöpfte Abzugsbeträge für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern kann der Erbe nicht geltend machen.
Wenn der Nachlass bereits von anderen Personen verbraucht wurde, bevor der eigentliche Erbe darauf zugreifen kann, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass der Erbschaftsteuer in Betracht.
Die Abzinsung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit einem Zinssatz von 5,5 % ist trotz Niedrigzinsphase verfassungsgemäß, weil es sich um eine langfristige Bewertungsregelung handelt.
Die Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe führt nicht automatisch zu einer steuerpflichtigen Schenkung an den Ehegatten des bisherigen Hofinhabers.
Wenn ein Geldgeschenk nach allgemeiner Verkehrsanschauung den Rahmen eines üblichen Gelegenheitsgeschenks übersteigt, unterliegt es der Schenkungsteuerpflicht.
Auch wenn ein Familienheim nicht direkt dem Ehegatten übertragen wird, sondern in das Gesamthandsvermögen einer GbR eingeht, an der die Ehegatten je hälftig beteiligt sind, greift die Steuerbefreiung bei der Schenkungsteuer.
Im Jahr 2024 sind sowohl die Erbschaft- als auch die Schenkungsteuereinnahmen angestiegen und haben zusammen genommen einen neuen Rekordwert von 13,3 Mrd. Euro erreicht.
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