Das Bundesfinanzministerium hat sich bei der bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
Auch für ein Leasing-Fahrzeug, das zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird, lässt sich die 1 %-Regelung anwenden.
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