Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Wenn Sie für dasselbe Wirtschaftsgut wiederholt eine Ansparrücklage bilden, müssen Sie einen besonders plausiblen Grund dafür angeben, warum die Investition trotzdem weiter geplant ist.
Für den Gewinnzuschlag für eine Rücklage haftet der neue Eigentümer des Betriebs.
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